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eine Erklärung über die Unternehmenführung in einem gesonderten Abschnitt des Lageberichts abgeben. Die Erklärung kann auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. In diesem Fall muss der Lagebericht einen entsprechenden Verweis enthalten. Die Angaben zur Unternehmensführung sind nicht Bestandteil der Abschlussprüfung. Die Erklärung muss beinhalten:
Die exakten Inhalte, insbesondere zu den anzugebenden Unternehmensführungspraktiken, werden sich in der Praxis konkretisieren. Hierunter werden beispielsweise ethische Standards oder Arbeits- und Sozialstandards verstanden. Die Offenlegung aller internen Regelungen und Vorschriften ist nicht erforderlich ("Relevante Angaben"). Praxishinweis Die Unternehmen sollten die Formulierung der Erklärung zur Unternehmensführung sorgfältig vornehmen und frühzeitig planen, so dass im Ergebnis eine ausgewogene Berichterstattung im Einklang mit den Unternehmens- und Aktionärsinteressen erfolgt. |
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