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Die zugehörige Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz findet sich hier. Der Public Corporate Governance Kodex ist hier abgelegt. Die Regelungen und Vorschläge lassen sich wie folgt zusammenfassen:
Die dargestellten Regelungen verdeutlichen die Priorität, die die Regierung der Transparenz und Corporate Governance zumißt. Ergänzend sind in diesem Dokument auch Hinweise für gute Beteiligungsführung bei Bundesunternehmen enthalten sowie Berufungsrichtlinien, die die Berufung von Personen in Überwachungsorgane sowie die Geschäftsführung/Vorstand von Beteiligungsunternehmen betreffen. Jedes betroffene Unternehmen sowie Mitglied von Aufsichtsorganen ist demnach gut beraten, diese Grundsätze auf Anwendbarkeit und Handlungsbedarf zu untersuchen. Insbesondere bei der Berichterstattung an das Überwachungsorgan stehen auch Risikomanagement und Maßnahmen zur Korruptionsprävention sowie der "Compliance" im Fokus. "Compliance" umfasst gemäß den Erläuterungen alle Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass das Unternehmen, die Geschäftsleitung und auch die Mitarbeiter im Einklang mit Recht und Gesetz stehen. Hier ist einiger Interpretationsspielraum gegeben, wie dies in pragmatischer Weise zu erfolgen hat, jedoch ist klar, dass die Berichterstattung an sich eine Auseinandersetzung mit diesen Fragestellungen erfordert. Eine Beschränkung auf bestimmte Rechtsformen oder Größenklassen von Unternehmen ist hier nicht vorgenommen. Für Fragen zur Umsetzung wenden Sie sich gern an uns. Wir vermitteln Ihnen unverbindlich einen qualifizierten Gesprächspartner. |
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Die Bundesregierung hat Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung für Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes verabschiedet. Dieser soll regelmäßig geprüft und an aktuelle Bedürfnisse angepasst werden. Der Public Corporate Governance Kodex richtet sich verbindlich an Unternehmen in privater Rechtsform mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes und ist nicht an die Rechtsform gebunden. Es handelt sich nicht um ein Gesetz, jedoch soll der bislang bewährte Grundsatz "comply or explain" auch hier Anwendung finden. Grundsätzlich ist der Gültigkeitsbereich weit gefaßt und lediglich bei börsennotierten Unternehmen ausdrücklich zugunsten der bereits bestehenden Regelungen (einschließlich des Corporate Governance Kodex) abgegrenzt.
