Krisenmanagement, was bedeutet das für ein Unternehmen im 21. Jahrhundert? (Teil 1 / 4)
Dieser Artikel wird in 4 Teilen präsentiert und wird Ihnen einen schnellen, vereinfachten und vor allem verständlichen Einblick in eine durchaus sehr komplexe und überaus umfangreiche Thematik geben. Teil 1 BCM – Ein Einblick
BCM - Ein Einblick Das 21. Jahrhundert ist durch die Globalisierung und dem immer härter werdenden Wettbewerb als auch einem ständigen Kostendruck gekennzeichnet sowie wirtschaftlichen Verflechtungen, welche es nicht erlauben, Unterbrechungen von Geschäftsprozessen in größerem Umfang unvorbereitet zu gewähren. Ferner ist durch die Zusammenhänge in den Produktionsketten die Abhängigkeit der Unternehmen untereinander als auch innerhalb der Unternehmen von reibungslos funktionieren Geschäftsprozessen extrem hoch. Dies gilt für Unternehmen aller Branchen, Größenordnungen und Rechtsformen. Das haben die jüngsten Katastrophen und Krisen belegt. Die Begriffe „Katastrophe“ oder „Krise“ werden durch jedes Unternehmen, ja durch jede Person anders definiert. Hierdurch entsteht eine endliche Vielzahl von individuellen Definitionen. Dennoch können die nachfolgenden Attribute als grundsätzliche Gemeinsamkeiten festgehalten werden: Krisen - treten unverhofft auf; Dies gilt gleichermaßen für den privaten Bereich als auch für alle Unternehmensformen, -größenordnungen und Branchen in einer jeweils individuellen Ausprägung. Im Weiteren gehen wir in dieser kurzen Ausarbeitung nur auf wesentliche unternehmensspezifische Sachverhalte ein. In diesem Zusammenhang wurde in den Vergangenen Jahren der Fachterminus „Betriebliches Kontinuitätsmanagement“ (BKM) oder der weiter verbreitete Begriff „Business Continuity Management“ (BCM) geprägt.
Wesentliche rechtliche Hinweise in Bezug auf BCM Die rechtlichen Grundlagen und Folgen die im Zusammenhang mit BCM stehen, sind mannigfaltig und werden daher an dieser Stelle nur auszugsweise behandelt. Kapital- und Personengesellschaften Für Aktiengesellschaften resultiert konkret aus dem §§ 93 und 111 AktG und für GmbH’s aus dem § 43 GmbHG als auch dem KonTraG sowie verschiedenen Sublimentärgesetzen, Richtlinien und Maßgaben die Verpflichtung, sich auf Risiken für das Unternehmen entsprechend zu Adressieren, Maßnahmen zu Minderung einzuleiten und dieser zu Monitoren, um Schaden vom Unternehmen abzuwenden. Finanzdienstleiter Für Finanzdienstleister im Sinne des KWG sind als Ergänzung zu weiteren gesetzlichen Maßgaben (AktG, GmbHG, WpHG, HGB) und zum § 25a KWG insbesondere die Mindestanforderungen an das Risikomanagement, kurz MaRisk, welches mit dem Rundschreiben 15/2009 (BA) vom 14.08.2009 unter dem Geschäftszeichen BA 54-FR 2210-2008/0001 am 14.08.2009 veröffentlicht wurden, zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind die Kapitalgeber durch BASEL II dazu gezwungen Risikoeinstufungen ihrer Kunden in Bezug auf das Adressausfallrisiko durchzuführen. Je weniger ein Kreditnehmer seinen Kredit absichern kann, desto höher der zu vereinbarende Zinssatz. Versicherungen Ferner nutzen Versicherungen immer häufiger das Obliegenheitsrecht (vgl. VVG § 28). Demnach ist der Versicherer, so der Vertrag bestimmt, dass der Versicherer bei Verletzung einer vom Versicherungsnehmer zu erfüllenden vertraglichen Obliegenheit nicht zur Leistung verpflichtet ist, von der Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit vorsätzlich verletzt hat. Als eine vorsätzliche Handlung könnte nicht Einrichtung eines Risikomanagementsystems bzw. die Umsetzung von Maßnahmen zur Vereidung des Eintritts oder der Ausweitung von Krisen definiert werden. Hierzu reicht die Simple aber weitreichende Fragestellung: „Was haben Sie im Vorfeld getan, um das zu vermeiden, bzw. um die Auswirkungen des eingetretenen Schadens zu lindern?“ Darüber hinaus sind die Maßgaben des SOLVENCY II im entsprechenden Umfang beim Abschluss von Versicherungsverträgen zu berücksichtigen.
Worin liegt nun der Nutzen eines BCM für ein Unternehmen? Der Nutzen eines funktionsfähig etablierten BCM hat positiven Einfluss auf das gesamte Unternehmen selbst als auch auf das Unternehmensumfeld. Nachfolgend hierzu ein paar wesentliche Ausführungen, wobei diese Aufstellung nicht als abschließend betrachtet werden darf oder sollte. Wenn Sie gegenüber verantwortlichen Mitarbeitern ihres Unternehmens betreffend diesen Themas argumentieren müssen, sollten Sie durch die nachfolgende Aufstellung hierzu eine hinreichende Grundmenge an Argumenten erhalten.
In jeden Fall ist/wird sich ein Unternehmen seiner Schwächen im Rahmen der Durchführung eines solchen Vorhabens bewusst. Hierdurch kann auf und in Krisensituationen besser reagiert bzw. agiert werden; kosten- und zeitintensive Fehlentscheidungen werden auf ein Mindestmaß reduziert, was im Ergebnis zu einem kompetenten und starken Auftreten der Verantwortlichen gegenüber Kunden und Mitarbeitern gleichermaßen führt.
to be continued …
Teil 1 BCM – Ein Einblick Teil 2 BCM – Nur ein weiterer Begriff im Unternehmen Teil 3 BCM – Vorschlag zum Vorgehen für die Implementierung Teil 4 BCM – Die Kontrolle behalten Der Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Der Artikel dient lediglich dazu, einen Anhaltspunkt zu setzen, um weitere Schritte zu prüfen. Der Ersteller übernimmt keinerlei Haftung, Für den Inhalt der verlinkten Webseiten und Dokumente sind die Beitreiber der Webseiten verantwortlich. Alle Angaben ohne Gewähr. |
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