IT Compliance
Bei der Einführung des § 147 Abs. 6 der Abgabenordnung (hier) wurden keine besonderen Massnahmen definiert, falls Steuerpflichtige den Verpflichtungen der GDPdU nicht nachkommt. Insofern konnten ausschließlich die bisherigen Sanktionen verhängt werden, von denen sicher die Schätzung am schwersten wiegt. Mit dem Jahressteuergesetz 2009 wurde § 146 Abs. 2b (hier) eingeführt, der ein "Verzögerungsgeld" von EUR 2.500 bis EUR 250.000 vorsieht, wenn Steuerpflichtige ihren Verpflichtungen zur |
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Absatz 2b führt das "Verzögerungsgeld" für bestimmte Tatbestände ein und ist hier etwas näher beleuchtet. |
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Im Zuge der Überlegung, welche Maßnahmen für die Compliance zu ergreifen sind, rückt zwangsläufig früher oder später der Aspekt des Business Continuity Management in den Fokus. Nicht nur einschlägige Anforderungen an die IT fordern dies (siehe beispielsweise hier), sondern es ist auch als risikokompensierende Maßnahme ein notwendiges Werkzeug. Der Autor dieses Beitrags stellt und beantwortet diese Frage: |
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Mit dem Jahressteuergesetz 2009 haben im § 