BilMoG allgemein
Es ist sicher nicht erforderlich, sie im Original vollständig zu lesen, es kann aber beim Verständnis der gesamten Thematik hilfreich sein, einmal hinein zu sehen. Wir haben die Unterlagen mit einigen Hinweisen auf markante Stellen zur Corporate Governance für Sie zusammengestellt (Sie benötigen Adobe Reader)-eine detailliertere Analyse erfolgt im Rahmen der Analyse des BilMoG: Die "Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolodierten Abschlüssen ..." auch als "8. EU-Richtlinie" bekannt, wird gemeinhin auch als "Abschlussprüferrichtlinie" bezeichnet. Sie beinhaltet ganz überwiegend Vorschriften, die die Abschlussprüfer direkt und die Unternehmen nur indirekt betreffen. Allerdings legt Artikel 41 in Kapitel X den Grundstein für die erweiterten Anforderungen an die Unternehmensaufsicht. Klicken Sie hier, um die Richtlinie im Originalwortlaut anzuzeigen. Die Richtlinie 2006/46/EG vom 14.6.2006 zur Änderung der Richtlinien |
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Für die Inanspruchnahme von Erleichterungen bei Offenlegung, Prüfungspflicht und Rechnungslegung gelten die folgenden neuen Größenklassen.
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Das Bilanzmodernisierungsgesetz (
Größenklassen