BilMoG Bilanzierungsfragen

Die Auswirkungen des BilMoG auf die Bilanzierung (Links)

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Seit Bekanntgabe des Entwurfs des BilMoG haben sich die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften natürlich intensiv mit diesen Fragen auseinandergesetzt und hierzu auch umfangreiches Material veröffentlicht.

Um hier das Rad nicht neu erfinden zu müssen, sondern unseren Lesern bewährtes und hochwertiges Material leicht zugänglich zu machen, haben wir die folgenden Verweise auf die Informationen der großen Prüfungsgesellschaften zusammengestellt (in alphabetischer Reihenfolge):

 

Selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände

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Das bisherige Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ist durch ein Aktivierungswahlrecht ersetzt worden (§§248 Abs. 2 HGB-E und 255 Abs 2a HBG-E).

Dabei sind die bei der Entwicklung eines immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens anfallenden Herstellungskosten, die in § 255 Abs 2 und 2a HGB-E konkretisiert werden, zu aktivieren.

Vorgehensweise bei der Implementierung der gesetzlichen Anforderungen

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ImageDas BilMoG erfordert von den betroffenen Unternehmen die Implementierung teilweise umfangreicher technischer und organisatorischer Maßnahmen.

Die Vorgehensweise bei der Implementierung muss priorisiert werden - die unterschiedlichen Regelungsbereiche ermöglichen eine zeitliche Abfolge der Implementierung. Hierbei müssen Teile der Anforderungen durch das BilMoG bereits am Anfang des ersten betroffenen Geschäftsjahres (voraussichtlich 2009) umgesetzt sein, während andere Aspekte erst zum Bilanzstichtag relevant werden.

Neue Größenklassen und Erleichterungen der Buchführungspflicht

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ImageGrößenklassen

Für die Inanspruchnahme von Erleichterungen bei Offenlegung, Prüfungspflicht und Rechnungslegung gelten die folgenden neuen Größenklassen.

alt (EUR) neu (EUR)
Bilanzsumme klein 4.015.000 4.840.000
Bilanzsumme mittelgroß 16.060.000 19.250.000

Umsatzerlöse klein
8.030.000 9.680.000
Umsatzerlöse mittelgroß 32.120.000 38.500.000

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