BilMoG allgemein
„Compliance“ in Unternehmen und anderen Organisationen hat in der jüngsten Vergangenheit einen hohen Stellenwert bekommen. Es ist mehr als nur ein Modebegriff. Compliance ist aus dem täglichen Gedankengut von Führungskräften kaum noch wegzudenken. Aus diesem Grund verwundert es wenig, dass das Thema von Dienstleistern und Anbietern von Tools aller Art als Verkaufsargument genutzt wird. Alles und jedes lässt sich ja mit mehr oder weniger großem Argumentationsaufwand in einen Zusammenhang zu „Compliance“ bringen. Aber sind auch alle diese Angebote tatsächlich besondere Hilfsmittel zur Wahrung oder Sicherstellung von „Compliance“, also der Einhaltung von Regeln? Wir möchten nachfolgend einige Werkzeuge vorstellen, von denen wir glauben, dass Sie einen Beitrag zur „Compliance“ leisten können. Diese Übersicht ist nicht vollständig und kann es auch nie sein. Wir freuen uns aber über gezielte Hinweise, welche Produkte oder Kategorien wir hier noch aufnehmen sollten, um unseren Lesern eine nützliche Übersicht und einen Einstieg ins Thema zu bieten.
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Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB sowie die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 (5) HGB stellen neue Regelungen aus dem BilMoG dar. Da diese neu sind, stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie die Darstellung im Einzelnen aussehen sollte bzw. kann. Hierbei ist immer interessant, zu beobachten, wie sich andere Unternehmen hierzu positionieren und wie deren Darstellung aussieht. Nachfolgend einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit: |
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Eine interessante Studie über Umsetzungsstand und Effektivität diverser Vorschriften zur Corporate Governance in Deutschland ist von Deloitte veröffentlicht worden. Klicken Sie hier. |
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Am 29. Mai 2009 ist das BilMoG nun endgültig in Kraft getreten. Der aktuelle Gesetzestext findet sich hier. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz ist hier zu finden. Wesentliche Elemente der Corporate Governance sind bereits für 2009 verpflichtend, so dass sich für viele Unternehmen sicherlich Handlungsbedarf ergibt. Siehe hier. Etwas detailliertere Ausführungen finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik. |
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Ausgangspunkt Das BilMoG setzt die einschlägigen EU-Richtlinien um, die gemeinhin als EURO-SOX bezeichnet wurden. Jeder, der sich in diesem Thema etwas tummelt, weiß, dass SOX für die Unternehmen viel Arbeit und Aufwand bedeutet haben. Andererseits wird uns immer wieder versichert, dass der Gesetzgeber den deutschen Unternehmen all das ersparen möchte. In Zeiten, in denen alles Bestreben in Richtung Entbürokratisierung und Entlastung der Wirtschaft gerichtet ist (zumindest vordergründig), wäre alles andere auch nicht besonders klug. Andererseits hat die EU bei der Formulierung der Richtlinien natürlich gewisse Mindeststandards gesetzt, die die Mitgliedstaaten nicht "unterschreiten" dürfen. Der Grundgedanke der EU war dabei, Anlegervertrauen wiederherzustellen (wir erinnern uns, dass die Richtlinien lange vor der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise verfasst wurden) und Transparenz für Anleger, Gläubiger und sonstige Stakeholders zu schaffen. Nicht zuletzt soll der europäische Raum auch im Wettbewerb um Anlegervertrauen den USA (mit ihrem Sarbanes-Oxley Act) und Asien (insbesondere Japan mit den unter "J-SOX" bekannten Vorschriften) nicht nachstehen.
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Im Moment stellt sich für viele Verantwortliche die Frage, was im Bereich IKS, Risikomanagement und interne Revision denn wirklich gemacht werden muss.
