BilMoG allgemein
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB sowie die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 (5) HGB stellen neue Regelungen aus dem BilMoG dar. Da diese neu sind, stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie die Darstellung im Einzelnen aussehen sollte bzw. kann. Hierbei ist immer interessant, zu beobachten, wie sich andere Unternehmen hierzu positionieren und wie deren Darstellung aussieht. Nachfolgend einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit: |
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Eine interessante Studie über Umsetzungsstand und Effektivität diverser Vorschriften zur Corporate Governance in Deutschland ist von Deloitte veröffentlicht worden. Klicken Sie hier. |
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Am 29. Mai 2009 ist das BilMoG nun endgültig in Kraft getreten. Der aktuelle Gesetzestext findet sich hier. Die Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz ist hier zu finden. Wesentliche Elemente der Corporate Governance sind bereits für 2009 verpflichtend, so dass sich für viele Unternehmen sicherlich Handlungsbedarf ergibt. Siehe hier. Etwas detailliertere Ausführungen finden Sie auch in unserer entsprechenden Rubrik. |
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