Beispiel: Erklärung zur Unternehmensführung sowie Beschreibung des Internen Kontrollsystems
Notiz: Dieser Artikel wurde am 15.01.2019 aktualisiert. Da einige der Verweisungen aus dem Originalartikel von 2010 nicht mehr gültig waren, wurden diese mit aktuellen Berichten verlinkt.
Die Erklärung zur Unternehmensführung gem. § 289a HGB sowie die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gemäß § 289 (5) HGB stellen neue Regelungen aus dem BilMoG dar.
Da diese neu sind, stehen viele Unternehmen vor der Frage, wie die Darstellung im Einzelnen aussehen sollte bzw. kann. Hierbei ist immer interessant zu beobachten, wie sich andere Unternehmen positionieren und wie deren Darstellung aussieht. Nachfolgend einige Beispiele ohne Anspruch auf Vollständigkeit: