GDPdU - eine Einführung
Gespeichert von merkur am 29. August 2008 - 16:36Seit dem 1. Januar 2002 müssen Steuerpflichtige, die der Buchführungspflicht unterliegen, und solche, die eine Buchführung freiwillig erstellen, die originär elektronisch vorliegenden, steuerlich relevanten Daten aufbewahren und der Finanzverwaltung zugänglich machen.
Diese Aufbewahrung und das Bereitstellen für Besteuerungszwecke bezieht sich zwar primär auf die Buchhaltung und damit verbundene Nebensysteme, allerdings wird zunehmend auch über die Pflicht zur Aufbewahrung von E-Mails mit steuerlicher Relevanz diskutiert (nicht zu verwechseln mit der Aufbewahrung von E-Mails als Handelsbrief im Sinne des HGB!).