Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
…mehr als nur ein gutes Wort im Spiel „Galgenmännchen“!?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen und ist damit ein weiterer, wenngleich auch paralleler, Baustein zum Thema Nachhaltigkeit (vgl. hierzu auch unseren Artikel „Prüfungsthema Nachhaltigkeit“). Auch die Abwendung umweltbezogener Risiken steht hierbei im Fokus. Dabei steht das Gesetz im Einklang mit den Leitlinien der Vereinten Nationen. Somit ergeben sich zum Thema Nachhaltigkeit Überschneidungen, die bei der Implementierung berücksichtigt werden sollen.