Risk, Governance & Compliance

DORA - Digital Operational Resilience Act: Ein einfacher Überblick

Die VERORDNUNG (EU) 2022/2554 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz ist lange diskutiert und immer wieder angepasst worden. Seit dem 16. Januar 2023 ist sie nun durch Unternehmen im Finanzsektor und deren IT-Dienstleister zu berücksichtigen bzw. entsprechend umzusetzen - und die Uhr tickt. Es sind nur noch 18 Monate Zeit, bis Anfang 2025 die Umsetzungsfrist endet und die Anforderungen vollumfänglich umzusetzen sind.

Die Zielsetzung der Europäischen Kommission besteht darin, einen gesetzlichen Rahmen für das Management von Cybersicherheits- und IKT-Risiken auf den Finanzmärkten zu schaffen. Schwerpunkt dabei ist die Sicherstellung der Aufrechterhaltung eines widerstandsfähigen Betriebs im Falle einer schwerwiegenden Betriebsunterbrechung. Somit soll eine Gefährdung der Sicherheit des Netzes und der Informationssysteme verhindert werden.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – (noch) kein Thema für KMU?

Pakete in einer LagerhalleKleine und mittlere Unternehmen sind bereits jetzt mittelbar von den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) betroffen. Sie sind selbst Teil der Lieferkette und unterhalten Vertragsbeziehungen zu Unternehmen, die zur Umsetzung des LkSG verpflichtet sind.

Damit die aktuell primär betroffenen größeren Unternehmen den Pflichten des LkSG nachkommen können, benötigen sie die Unterstützung ihrer Zulieferer, darunter auch viele KMU, auf allen Ebenen der nationalen und internationalen Lieferkette. Diese müssen ihre Compliance-Informationen wie zum Beispiel die Einhaltung von Umweltstandards, Menschenrechtsverletzungen, oder Angaben zu ihren eigenen (Sub-)Lieferanten möglichst effizient sammeln und zur Verfügung stellen. Dies kommt auch langfristig der Bindung zum Kunden bzw. Vertragspartner zugute.

Cyber Security Versicherung - wurde auch Ihr Antrag abgelehnt? Vor der Kür kommt die Pflicht!


cyber securityDie berechtigte Befürchtung von Cyberattacken betroffen zu werden, nimmt nicht ab. Viele Unternehmen, unabhängig von ihrer Größenzuordnung, versuchen vor diesem Hintergrund das Risiko zu mildern, in dem sie eine Versicherung gegen Cyberattacken abschließen – ein Angebot, das in diesen Tagen von Versicherungsunternehmen kräftig beworben wird, insbesondere im KMU Umfeld.
Dabei spielt es nur eine untergeordnete Rolle, welcher Branche die Unternehmen angehören. Was sich jedoch branchenübergreifend herauskristallisiert, ist, dass viele der beantragenden Unternehmen eine Ablehnung durch die Versicherer erfahren. Dies erfolgt auch versicherungsübergreifend.

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Paketboxen in einer Lagerhallemehr als nur ein gutes Wort im Spiel „Galgenmännchen“!?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) wurde am 11. Juni 2021 beschlossen und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Es soll der Verbesserung der internationalen Menschenrechtslage dienen und ist damit ein weiterer, wenngleich auch paralleler, Baustein zum Thema Nachhaltigkeit (vgl. hierzu auch unseren Artikel „Prüfungsthema Nachhaltigkeit“). Auch die Abwendung umweltbezogener Risiken steht hierbei im Fokus. Dabei steht das Gesetz im Einklang mit den Leitlinien der Vereinten Nationen. Somit ergeben sich zum Thema Nachhaltigkeit Überschneidungen, die bei der Implementierung berücksichtigt werden sollen.

Herausforderungen der IT-Strategie in agilen Organisationen

von Egle Köhler

 

Einführung

Die Bundesfinanzanstalt (BaFin) hat in ihrem letzten Rundschreiben 10/2017 für BAIT die Mindestanforderungen an die IT-Strategie konkretisiert und empfehlt den Geschäftsführern die Anforderungen zur strategischen Ausrichtung von IT-Systemen. Dafür sollte die gesamte IT-Infrastruktur von Vorstand und Aufsichtsrat einmal jährlich einer genauen Überprüfung unterzogen werden. 

Prüfungsthema Nachhaltigkeit

Grafik zum Thema Nachhaltigkeit mit verschiedenen passenden IconsNachhaltigkeit, Nachhaltigkeitsberichterstattung, EU-Taxonomie, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), Corporate Social Responsibility (CSR) in Verbindung mit dem Klimawandel, der Dürre- und Hitzeperiode, mit der Energiekrise und mit aufgetretenen Green-Washing-Fällen haben alle eines gemeinsam:

Es gibt keine übergreifenden Prüfschemata, die sich auf alle drei Säulen der Nachhaltigkeit beziehen. Viele Unternehmen nutzen eine rein ökologische Sichtweise, lassen aber die ökonomische und soziale Komponente vermeintlich außen vor. Aber wann ist ein Unternehmen nachhaltig?

Von der Kür zur Pflicht: B3S für Krankenhäuser

von Dr. Klaus-Dieter Krause

Das Thema Sicherheit beim Einsatz von digitalen Prozessen spielt in Krankenhäusern nicht erst seit dem Frühjahr 2016 eine wichtige Rolle, als die durch die Ransomware „Locky“ bekannt gewordenen Zwischenfälle unzählige Prozesse in den betroffenen Häusern nachhaltig negativ beeinflussten. Der Kostendruck sowie die u.a. damit verbundene Digitalisierung vieler Prozesse in den Krankenhäusern hat dazu geführt, dass die diesbezügliche Sicherheitsfragestellung massiv an Bedeutung gewonnen hat. Alle Krankenhäuser sind nun seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich (vgl. SGB V) dazu verpflichtet (vgl. § 75 c Abs. 2 SGB V), den mittels der Pressemitteilung am 23.10.2019 durch das BSI freigegebene branchenspezifischen Sicherheitsstandard anzuwenden.

Alter Wein in neuen Schläuchen? Das WpIG als Regulierungsrahmen für Wertpapierinstitute

von Rodica Blei und Claus Huth

Die Bundesregierung hat am 16.12.2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) beschlossen. Das Gesetz ist zwischenzeitlich vom Bundestag verabschiedet worden und am 26.06.2021 in Kraft getreten. 

ISO27001: Nach dem Audit ist vor dem Audit

Das Zertifizierungsaudit ist überstanden, vor einer Weile sind Report und Urkunde angekommen, die bestätigen, dass man ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagement System besitzt (kurz „ISMS“). Nun lehnen sich viele zurück „endlich geschafft, nun können wir wieder arbeiten.“ Dieser vermeintlich harmlose Satz birgt allerdings jede Menge Sprengstoff in sich.

Das neue Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz–FISG) – wirklich zielführend als vertrauensbildende Maßnahme?

von Dr. Klaus-Dieter Krause

Bundesfinanzminister Scholz will mit dem neuen Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz–FISG) auf die Vorgänge beim insolventen Zahlungsdienstleister Wirecard reagieren und das verloren gegangene Vertrauen in die deutschen Finanzmärkte wiederherstellen.

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