Am 29. März 2019 sollte Großbritannien im Zuge der Brexit-Abstimmung die Europäische Union verlassen. Zwei Jahre zuvor leitete Theresa May, britische Premierministerin, das Austrittsersuchen Großbritanniens an die EU weiter. Geplant war in dem zweijährigen Übergangszeitraum, die Modalitäten zwischen Großbritannien und der EU zum Austritt zu klären und Abkommen und Vorkehrungen für einen geordneten Brexit zu treffen. In den letzten Tagen und Wochen wurde um Verlängerung des Austrittszeitraums bis Ende Juni 2019 gebeten, was die schwierigen Verhandlungen zum Austritt widerspiegelt. Seitens der anderen europäischen Mitgliedsstaaten stehen die Anzeichen zu einer Fristverlängerung gut, sofern sich das britische Parlament dazu bereit erklärt, die Austrittsforderungen der EU zu akzeptieren. Ob es sich jedoch dazu durchringen kann, bleibt auf Grund der heftigen Gegenwehr zu Eingeständnissen an die EU – wie die letzten Tage und Wochen gezeigt haben – abzuwarten.
Sollte es zu keiner Einigung kommen, steht ein „harter“ Brexit bevor, also ein Austritt Großbritanniens ohne weitere Abkommen oder sonstige Austrittsmodalitäten – das bisher denkbarste „Worst-Case“-Szenario, wie es treffend umschrieben wird. Zwar betonen die anderen Mitgliedsstaaten und Deutschland, auf einen „harten“ Brexit vorbereitet zu sein und Vorkehrungen zu treffen; wie die Folgen genau aussehen, bleibt bisher jedoch offen.