Risk, Governance & Compliance

Governance-System der Versicherungsunternehmen gemäß Solvency II

Elemente eines Governance-Systems

Die Anforderungen an ein Governance-System in Versicherungsunternehmen sind ein wesentlicher Bestandteil von Solvency II. Konkretisiert werden diese Anforderungen in den Artikeln 41 bis 50 der EU-Richtlinie 2009/138/EG vom 25.11.2009, welche auch in die nationale Gesetzgebung einfließen werden. Angelehnt an die Richtlinie sollte ein wirksames Governance-System folgende Elemente umfassen:

Elemente eines Governance-Systems in Versicherungsunternehmen

 

ISO 22301:2012 – Neuer "Business Continuity Management" Standard veröffentlicht

Introvon Dr. Klaus-Dieter Krause

Die International Organization for Standardization (ISO) hat Mitte Mai 2012 den neuen ISO Standard 22301:2012 mit dem Namen „Societal security – Business continuity management systems – Requirements” final verabschiedet und veröffentlicht. Der Standard dient Unternehmen bei der Implementierung eines Business-Continuity-Management-Systems. Da der Standard branchen- und größenunabhängig ist, kann dieser für jedes Unternehmen angewendet werden.

Prüfungsstandard für Outsourcing – Service Organization Control Report

Service Organization Control (SOC) Berichte, auch bekannt als SOC 1, SOC 2, und SOC 3 Berichte, sind übergreifende Rahmenwerke (frameworks), die das amerikanische Institut für Wirtschaftsprüfer (AICPA) de facto als Standard zur Verfügung stellt, um Dienstleister bzw. Serviceorganisationen nach festgesetzten Regeln zu prüfen/zu auditieren. Zielsetzung ist es, eine transparente, unabhängige und vor allem vergleichbare Prüf-/Auditberichte zu ermöglichen.

Übersicht SOC1, SOC 2, SOC 3

IKS-Projekt – Wichtige Schritte für eine erfolgreiche Umsetzung

Viele Unternehmen standen oder stehen noch der Herausforderung gegenüber, ein unternehmensweites Internes Kontrollsystem (IKS) zu implementieren bzw. ihr vorhandenes weiterzuentwickeln, nicht zuletzt weil der Gesetzgeber einen starken Fokus auf dieses Thema legt (z.B. BilMoG). Ist dieses Vorhaben (i.d.R. im Rahmen eines Projektes) abgeschlossen, trägt jedes Unternehmen nun das Risiko, dass unzählige Kontrollen und Kontrollziele erfasst wurden, das IKS an sich jedoch nicht „gelebt“ wird. Dieser Artikel beschäftigt sich mit notwendigen Schritten, die während und nach Beendigung des Projektes zu beachten sind, um zu gewährleisten, dass die erfassten Kontrollziele permanent und umfassend im Blick bleiben und weitestgehend erreicht werden, um somit drohende Risiken, meist die operationellen, dauerhaft zu minimieren.

Die folgende Aufzählung enthält einige dieser Schritte, die im weiteren Verlauf des Artikels (u.a. mit möglichen Lösungsansätzen) noch konkretisiert werden, jedoch erhebt sie keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie ist angelehnt an die Bausteine "Kontrollumfeld", "Information/Kommunikation" und "Monitoring" des COSO-Frameworks:

  1. Die wichtigste Voraussetzung für ein Kontrollsystem und sicherlich die, die am schwierigsten umzusetzen ist, ist die Schaffung eines Kontrollbewusstseins im Unternehmen. Wenn nicht eindeutig und über alle Instanzen hinweg kommuniziert wird, was ein Kontrollsystem ist und welchen Zweck es hat, dann kann es zu einer abneigenden Haltung führen, denn der Begriff "Kontrolle" wirkt ohne nähere Erläuterungen, insbesondere in den operativen Bereichen, abschreckend.

Compliance – Praxisleitfaden für Unternehmen

Rezension: "Compliance – Praxisleitfaden für Unternehmen" von Dr. Klaus Moosmayer, 2. Auflage (2012)

Die zunehmenden Anforderungen in Bezug auf Compliance veranlassen immer mehr Unternehmen, sich diesem Thema zu widmen und entsprechende Compliance-Programme in ihren Häusern zu implementieren. Dabei ist es besonders hilfreich, vor allem für die Verantwortlichen, eine kompakte, aber dennoch umfangreiche Literatur in den Händen zu halten, die wichtige Elemente des Themas Compliance beschreibt und zusätzlich mit Hilfe von Beispielsfällen und wichtige Hinweisen verdeutlicht.

Nach der Klärung einiger Rechtsgrundlagen und Haftungsfragen für Unternehmen beschreibt der Autor die Wichtigkeit der Erstellung eines Compliance-Risikoportfolios und liefert auch Beispiele für typische Compliance-Risiken.

Die anschließenden Kapitel basieren auf den drei Grundfunktion einer funktionierenden Compliance:

  • Maßnahmen zur Prävention
  • Maßnahmen zur Aufdeckung von Fehlverhalten
  • Maßnahmen zur Ahndung (Reaktion)

Überblick Compliance-Tools

„Compliance“ in Unternehmen und anderen Organisationen hat in der jüngsten Vergangenheit einen hohen Stellenwert bekommen. Es ist mehr als nur ein Modebegriff. Compliance ist aus dem täglichen Gedankengut von Führungskräften kaum noch wegzudenken. Aus diesem Grund verwundert es wenig, dass das Thema von Dienstleistern und Anbietern von Tools aller Art als Verkaufsargument genutzt wird. Alles und jedes lässt sich ja mit mehr oder weniger großem Argumentationsaufwand in einen Zusammenhang zu „Compliance“ bringen.

Im Spannungsfeld zwischen Haftung und Effizienz – Corporate Governance in Deutschland

Porträt Klaus-Michael Thielemann

Siemens hat es getan, die Deutsche Telekom und Daimler haben es ebenfalls getan: nämlich einen eigenen Vorstandsposten mit direkter Verantwortung für den Bereich Compliance einzurichten. Nun ist bei diesen drei Konzernen ein solcher Schritt sicher nicht gerade überraschend, haben sie doch aufgrund ihrer Präsenz am US-Kapitalmarkt aufgrund von Compliance-Verstößen schon wiederholt unliebsamen Kontakt mit der US-Börsenaufsicht SEC gehabt.

Wer nun aber glaubt, dass diese Maßnahmen auf global agierende, börsennotierte Großunternehmen beschränkt sind, der irrt. So haben sich in den vergangenen Jahren die Rahmenbedingungen und damit auch die Haftungsumgebungen für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer im Bereich der Corporate Governance in Deutschland signifikant verändert. Eine führende Rolle nimmt dabei bereits seit längerer Zeit  die EU-Kommission ein, die insbesondere die aktuelle Finanzkrise zum Anlass nimmt,  weiter kräftig ‚aufzurüsten‘. Das unlängst vorgestellte Grünbuch zur Corporate Governance im Finanzdienstleistungsbereich bietet hierzu einigen Zündstoff (so u.a. mit dem Vorschlag zur Aufwertung der hierarchischen Stellung des Risikomanagers durch „einen dem Finanzvorstand mindestens ebenbürtigen Status“) und enthält interessanterweise zusätzlich einen Hinweis, das Thema "Corporate Governance" generell auch für den Nicht-Banken-Sektor in absehbarer Zeit weiterzuentwickeln.

Diagnose: Ihr Compliance Management System

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat am 11. März 2011 den endgültigen Prüfungsstandard PS 980 für die Prüfung von Compliance-Management Systemen verabschiedet. Sie finden einige Ausführungen zum Inhalt des Standards und zum generellen Aufbau eines wirksamen Compliance Management Systems auf dieser Seite. Weiterführende Literatur finden Sie hier.

Um feststellen zu können, wie wirksam in Ihrer Organisation ein Compliance-Management System implementiert ist, haben wir einen kleinen Fragebogen entworfen. Nach dessen Beantwortung erhalten Sie einen kleinen Bericht, der als Indikation für die nächsten Schritte verwendet werden kann.

Diese Diagnose kann natürlich keine detaillierte Prüfung oder individuelle Beratung ersetzen, aber die gestellten Fragen sollen Ihnen helfen, auch selbst zu sehen, worauf es ankommt.

Bei Fragen oder Hinweisen wenden Sie sich gern an uns. Gern stellen wir Ihnen nach Vorliegen einer ausreichenden Anzahl von Einsendungen einen vergleichenden Report zur Verfügung.

Counterparty Compliance bei Emissionshandelsunternehmen

Zusammenfassung: "Counterparty Compliance im Emissionshandel", Marion Charlotte Willems, Corporate Compliance Zeitschrift 4 /2010, Seite 152-155

Counterparty Compliance, hier verstanden als das Einhalten von gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln bezüglich der Anforderungen an den Geschäftspartner, ist auch für Emissionshandelsunternehmen ein permanent zu beachtender Prozess in den Geschäftsbeziehungen. Die in 2010 im Carbon Market aufgetretenen Vorfälle des Umsatzsteuerbetrugs und der Geldwäsche machten dies besonders deutlich. Wenn die Gefahr der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche zumindest, wenn möglich, verringert werden soll, so müssen die Geschäftspartner bei der Geschäftsanbahnung einer sorgfältigen Analyse unterzogen werden.

Counterparty Compliance ist nichts Neues und sollte für jeden Kaufmann zu den selbstverständlichen Prozessen der Geschäftsanbahnung nach dem Motto „trau, schau, wem“ erfolgen bzw. sie sollte zur allgemeinen Sorgfaltspflicht eines jeden Kaufmanns gehören. Für Kapitalgesellschaften ergeben sich die erforderlichen gesetzlichen Vorschriften u.a. aus dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierunsgesetz), dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), den MaRisk (Mindestanforderung an das Risikomanagement) sowie aus einschlägigen Vorschriften des Aktien- bzw. GmbH-Gesetzes und des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. Gemäß diesen Vorschriften muss z.B. ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll und Risikomanagementsystem eingerichtet werden. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Compliance Management Systems. Außerdem müssen nach MaRisk alle Risiken, somit auch die Counterparty-Risiken erfasst werden. Die Überprüfung der Counterparty-Compliance ist so verstanden Bestandteil eines umfassenden Risiko- und Compliance-Management-Systems.

IT-Compliance - Erfolgreiches Management regulatorischer Anforderungen

Von Dr. Michael Rath und Rainer Sponholz (2009)

Die Compliance-Anforderungen an die IT in Unternehmen steigen stetig an. Da stellt sich sehr schnell die Frage, wie können die Unternehmen diese hohen Ansprüche zu wirtschaftlich angemessenen Kosten in der Praxis erfüllen?

Die beiden Autoren, in der Praxis tätige Autoren mit juristischem bzw. betriebswirtschaftlichem Hintergrund, widmen sich in ihrem Buch dieser Frage. Sie zeigen die Möglichkeiten eines effizienten Managements der zahlreichen Vorgaben und Richtlinien für die IT Compliance auf.

Schwerpunktmäßig werden dabei folgende Themen betrachtet:

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