Risk, Governance & Compliance

Counterparty Compliance bei Emissionshandelsunternehmen

Zusammenfassung: "Counterparty Compliance im Emissionshandel", Marion Charlotte Willems, Corporate Compliance Zeitschrift 4 /2010, Seite 152-155

Counterparty Compliance, hier verstanden als das Einhalten von gesetzlichen und unternehmensinternen Regeln bezüglich der Anforderungen an den Geschäftspartner, ist auch für Emissionshandelsunternehmen ein permanent zu beachtender Prozess in den Geschäftsbeziehungen. Die in 2010 im Carbon Market aufgetretenen Vorfälle des Umsatzsteuerbetrugs und der Geldwäsche machten dies besonders deutlich. Wenn die Gefahr der Steuerhinterziehung und der Geldwäsche zumindest, wenn möglich, verringert werden soll, so müssen die Geschäftspartner bei der Geschäftsanbahnung einer sorgfältigen Analyse unterzogen werden.

Counterparty Compliance ist nichts Neues und sollte für jeden Kaufmann zu den selbstverständlichen Prozessen der Geschäftsanbahnung nach dem Motto „trau, schau, wem“ erfolgen bzw. sie sollte zur allgemeinen Sorgfaltspflicht eines jeden Kaufmanns gehören. Für Kapitalgesellschaften ergeben sich die erforderlichen gesetzlichen Vorschriften u.a. aus dem BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierunsgesetz), dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich), den MaRisk (Mindestanforderung an das Risikomanagement) sowie aus einschlägigen Vorschriften des Aktien- bzw. GmbH-Gesetzes und des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. Gemäß diesen Vorschriften muss z.B. ein rechnungslegungsbezogenes Internes Kontroll und Risikomanagementsystem eingerichtet werden. Dazu gehört auch die Einrichtung eines Compliance Management Systems. Außerdem müssen nach MaRisk alle Risiken, somit auch die Counterparty-Risiken erfasst werden. Die Überprüfung der Counterparty-Compliance ist so verstanden Bestandteil eines umfassenden Risiko- und Compliance-Management-Systems.

IT-Compliance - Erfolgreiches Management regulatorischer Anforderungen

Von Dr. Michael Rath und Rainer Sponholz (2009)

Die Compliance-Anforderungen an die IT in Unternehmen steigen stetig an. Da stellt sich sehr schnell die Frage, wie können die Unternehmen diese hohen Ansprüche zu wirtschaftlich angemessenen Kosten in der Praxis erfüllen?

Die beiden Autoren, in der Praxis tätige Autoren mit juristischem bzw. betriebswirtschaftlichem Hintergrund, widmen sich in ihrem Buch dieser Frage. Sie zeigen die Möglichkeiten eines effizienten Managements der zahlreichen Vorgaben und Richtlinien für die IT Compliance auf.

Schwerpunktmäßig werden dabei folgende Themen betrachtet:

Compliance Intelligence - Praxisorientierte Lösungsansätze für die risikobewusste Unternehmensführung

Michael H. Bauer, Klaus-Dieter Steffen, Sven Biermann, Andreas H. Schuler (2009)

„Compliance Intelligence - Praxisorientierte Lösungsansätze für die risikobewusste Unternehmensführung“

In dem vorliegenden Buch skizzieren die Autoren, unter anderem anhand einer fiktiven Finanzabteilung eines mittelständischen Unternehmens, wie interne Kontrollsysteme Mithilfe bewährter Informations­technologien einen signifikanten Beitrag zur risikobewussten Unternehmensführung leisten können sowie die zu beachteten Rahmenbedingungen, die im Zusammenhang mit „Compliance“ Berücksichtigung finden sollten.

Tax Compliance

Rezension „Tax Compliance“ (Streck Mack Schwedhelm)

Mit dem Handbuch „Tax Compliance“ erstellten die Autoren,  Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm, einen herausragenden Ratgeber für Unternehmen zur Einhaltung steuerlicher Rechten und Pflichten.

Compliance stellt für Geschäftsführer und Mitarbeiter eines Unternehmens einen elementaren Begriff dar, der in der Unternehmensführung unbedingt Beachtung finden sollte. Mit Hilfe von Tax Compliance gilt es, steuerliche Pflichten zu wahren und Risiken und Probleme zu identifizieren, damit die Unternehmen den intensiven Prüfungsmaßnahmen der Finanzbehörden standhalten. Die Wahrung des Rechts und der Gesetze bei Unternehmen sollte natürlich außer Frage stehen, jedoch zeigte sich in der Vergangenheit, dass einige Unternehmen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ihren Pflichten nicht immer nachkommen konnten oder aufgrund mangelnder Kontrollen steuerliche Sachverhalte unzutreffend abgebildet haben. Um dies zu vermeiden und die Einhaltung der Gesetze zu gewährleisten, muss ein Unternehmen diesen Grundsatz fest in seiner Organisation verankern.

Risikominimierung durch Corporate Compliance

Napokmoj (Hrsg), Risikominimierung durch Corporate Compliance (2010)

Das Handbuch „Risikominimierung durch Corporate Compliance“ des Autorenteams der Rechtsanwaltskanzlei bpv Hügel Rechtsanwälte OG, Wien, ist vornehmlich auf den österreichischen Rechtskreis ausgerichtet, allerdings werden immer wieder Parallelen und Vergleiche mit der Situation in Deutschland bzw. Europa gezogen.

Das Buch gliedert sich in eine Einführung zum Thema „Compliance“ einschließlich einer Darstellung der Rechtsgrundlagen und Grundelemente, grenzt diese von anderen Unternehmensfunktionen ab und zeigt exemplarische Regelungen und Hintergründe aus dem angelsächsischen Raum auf.

Im Anschluss folgt eine Darstellung des Aufbaus einer Compliance-Organisation.

Sicherlich lassen sich zu einzelnen Fragen auch andere als die gegebenen Ansätze und Definitionen diskutieren. Auch in den beschriebenen Profilen der zu besetzenden Positionen ist Raum für Diskussion. Jedoch kann der erfahrene Leser diese in seine eigenen Überlegungen einfließen lassen.

EPS 980 versus SAS 117 – Compliance Audit Standards im Vergleich

Einleitung

Bereits Anfang des Jahres 2010 hat der Hauptfachausschuss des IDW einen neuen Prüfungsstandard im Entwurf veröffentlicht, den IDW EPS 980. Dieser behandelt die Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen und gewinnt zunehmend an Bedeutung, da vor allem das Nichteinhalten vorgegebener Regeln für ein Unternehmen zu gravierendem finanziellem Schäden sowie für Unternehmensorgane zu persönlichen Haftungs- und strafrechtlichen Risiken führen kann. Viele Unternehmen haben deshalb damit begonnen, sogenannte Compliance-Management-Systeme (CMS) einzuführen und diese durch Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Nun hat auch das Amerikanische Institut der Wirtschaftsprüfer (AICPA) einen aktualisierten Standard zur Prüfung von Compliance-Management-Systemen veröffentlicht, den SAS 117 – „Compliance Audits“. Dieser Standard löst alle bisherigen Standards und Veröffentlichungen des AICPAs zu diesem Thema ab. Das steigende Interesse an Compliance Management Themen und deren Prüfung wirft zusätzlich die Frage auf, inwieweit der EPS 980 mit dem amerikanischem Standard SAS 117 des AICPA vergleichbar ist und welche Auswirkungen er möglicherweise auch auf deutsche Unternehmen haben kann.

Bücherauswahl rund um das Thema "Compliance"

Da der Begriff "Compliance" oder "Compliance Management System", kurz CMS, nicht durch gesetzliche Auslegungen allgemeinverbindlich formuliert ist, kann jede Organisation, jedes Unternehmen oder auch jeder, der sich mit dieser Thematik beschäftigt, diesen Begriffe so auslegen, wie er dies "benötigt". Eben dieser Umstand führt dazu, dass immer mehr Aufsichtsbehörden und Berufsverbände versuchen, hier dem Gesetzgeber "unter die Arme zu greifen", in dem sie entsprechende Maßgaben formulieren und verbindlich erlassen.

So wurde zum Beispiel von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 7.06.2010 ein Rundschreiben mit dem Titel „Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG (MaComp)" herausgegeben. Einen ausführlichen Beitrag dazu finden Sie hier.

Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk)

ErgebnisübersichtIm Rundschreiben 5/2010 vom 30. Juni 2010 hat das BaFin die Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften (InvMaRisk) veröffentlicht.

Nicht nur durch die MaComp (Mindestanforderungen an Compliance und die weiteren Ver­haltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. WpHG), veröffentlicht im Rundschreiben 4/2010 vom 7. Juni 2010, stellen eine Verschärfung der Anforderungen an die Compliance bei Banken dar.

Nachdem das BaFin in seinem Rundschreiben 15/2009(BA) vom 14.08.2009 die Mindestan­forderungen an das Risikomanagement [MaRisk (BA)] von Banken (konkretisiert die Maßnahmen im Zusammenhang mit § 25 a KWG) und im Rundschreiben 03/2009 (VA) vom 22. Januar 2009 die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an das Risikomanagement [MaRisk (VA)] von Versicherungen (konkretisiert die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem 2008 in Kraft getretenen § 64a VAG) veröffentlichte, wurden jetzt die InvMaRisk ver­abschiedet, welche die Forderungen des § 9a InvG in zwölf Punkten konkretisieren. Legt man die drei hier benannten Standards nebeneinander und vergleicht diese, so lassen sich überschneidende Bereiche sehr schnell identifizieren.

Verschärfte Anforderungen an Compliance bei Banken (MaComp)

Die Finanzkrise hat deutlich gemacht, wie die Reputation von Kreditinstituten im allgemeinen Ansehen sinken kann und welche Belastungen für die betroffenen Institute durch den Vorwurf von Korruption, Bestechung oder andere Skandale entstehen können. Infolge der Finanzkrise wurden weltweit die Anforderungen an Compliance bei Wertpapierdienstleistungsinstituten erhöht. In Deutschland sind die Institute bereits seit dem 01. Januar 2010 gesetzlich verpflichtet, Beratungsgespräche zu Finanzinstrumenten im Privatkundengeschäft zu protokollieren.

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