SSAE 16: Der neue SAS 70 – Änderungen am bewährten Standard für Prüfungen bei Dienstleistern
Es ist heutzutage durchaus üblich, dass Unternehmen Teile ihres operativen Geschäftsbetriebs auf entsprechende Dienstleistungsunternehmen auslagern. Im Rahmen der Abschlussprüfung stellt dies den Wirtschaftsprüfer vor die Problematik, dass er möglicherweise nicht (mehr) alle für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses beitragenden Geschäftsprozesse bzw. die Internen Kontrollen in diesen Geschäftsprozessen kennt und/oder prüfen kann. Darüber hinaus setzen rechtliche oder vertragliche Rahmenbedingungen den grundsätzlichen Prüfungsmöglichkeiten oftmals Grenzen. Eine ausführlichere Darstellung finden Sie hier.
Eine Lösung dieses Dilemmas ist es, das dienstleistende Unternehmen vertraglich zu verpflichten, die Effektivität der Internen Kontrollen durch einen unabhängigen Prüfer prüfen zu lassen und das Ergebnis dieser Prüfung an das auslagernde Unternehmen bzw. dessen Abschlussprüfer zu kommunizieren. Solche Prüfungen werden in Deutschland z.B. durch den Prüfungsstandard 951 des Instituts der Deutschen Wirtschaftsprüfer (IDW) berufsrechtlich normiert. Für Gesellschaften, die in den USA gelistet sind, sind regelmäßig Prüfungen nach dem sogenannten Standard SAS 70 gefordert. Der SAS 70 (Statement on Auditing Standards No. 70, Service Organisations (AU section 324)) wurde bereits 1992 veröffentlicht und erhielt durch den Sarbanes Oxley Act im Jahr 2002 eine erheblich größere Bedeutung.