Von der Kür zur Pflicht: B3S für Krankenhäuser
von Dr. Klaus-Dieter Krause
Das Thema Sicherheit beim Einsatz von digitalen Prozessen spielt in Krankenhäusern nicht erst seit dem Frühjahr 2016 eine wichtige Rolle, als die durch die Ransomware „Locky“ bekannt gewordenen Zwischenfälle unzählige Prozesse in den betroffenen Häusern nachhaltig negativ beeinflussten. Der Kostendruck sowie die u.a. damit verbundene Digitalisierung vieler Prozesse in den Krankenhäusern hat dazu geführt, dass die diesbezügliche Sicherheitsfragestellung massiv an Bedeutung gewonnen hat. Alle Krankenhäuser sind nun seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich (vgl. SGB V) dazu verpflichtet (vgl. § 75 c Abs. 2 SGB V), den mittels der Pressemitteilung am 23.10.2019 durch das BSI freigegebene branchenspezifischen Sicherheitsstandard anzuwenden.