Relevante Aspekte der Cloud-Nutzung sollten vertraglich zwischen Kunde und Anbieter vereinbart werden. Dies geschieht in Form der sogenannten Service-Level Agreements (SLAs). Art, Umfang und Detaillierungsgrad der vertraglichen Regelungen sollten dem Schutzbedarf der Daten, die von der Cloud Nutzung betroffen sind, angepasst werden.
Das BSI empfiehlt, zumindest die nachfolgenden Punkte bei der Erstellung von SLAs zu berücksichtigen:
- Ort der Leistungserbringung durch den Cloud-Anbieter
Der Standort, an dem die beauftragten Cloud-Services erbracht werden, muss vertraglich festgehalten werden. Dabei sind beispielsweise nationale Einschränkungen, Einschränkungen auf EU oder auf bestimmte Rechenzentren möglich.
- An der Erbringung des Services beteiligte Subunternehmer oder andere Dritte
Werden Subunternehmer oder andere Dritte an der Leistungserbringung beteiligt, so ist dies vertraglich festzuhalten und bei Änderungen der Cloud-Anwender zu informieren.